Verbraucherschutz als gleichberechtigtes Ziel in der Aufsichtstätigkeit bestimmter Bundesinstitutionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Vorhabens, dass bei "Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [. . .] Verbraucherschutz ein gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit" wird, und insbesondere hinsichtlich der Frage, wie das Mandat um den kollektiven Verbraucherschutz erweitert werden kann, um sich auch in der digitalen Wettbewerbspolitik den Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zuwenden zu können, beispielsweise durch die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts um Aspekte der Datensammlung?