Verbraucherinformationsgesetz (VIG) (G-SIG: 16019062)
<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Regelung des freien Zugangs der Verbraucher zu den bei Behörden, natürlichen oder juristischen Personen mit Aufgaben im Verbraucherschutz und Unternehmen vorhandenen Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, bundeseinheitliche Regelung über Voraussetzungen, unter denen Behörden die Öffentlichkeit über marktrelevante Vorkommnisse unterrichten, Schutz öffentlicher und privater Interessen, Spezifikationen zu Verbraucherinformationspflichten von Behörden, insbesondere hinsichtlich Ansprechpartner und elektronisch verfügbarer Daten, Schaffung eines Bundesbeauftragten für den Zugang zu Verbraucherinformationen, Veröffentlichung eines verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung alle zwei Jahre.<br /> <br /> Bei Bund, Ländern und Gemeinden entstehen nicht quantifizierbare Kosten im Vollzug.<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Verbraucherschutz/Freier Zugang der Verbraucher zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände * Lebensmittel/Freier Zugang der Verbraucher zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände * Bundesbeauftragter für den Zugang zu Verbraucherinformationen/Schaffung des Amts eines Bundesbeauftragten für den Zugang zu Verbraucherinformationen * Bericht der Bundesregierung/Vorlage eines verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung alle zwei Jahre * Bundesdatenschutzgesetz/Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Verbraucherinformationsgesetz * Datenschutz/Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Verbraucherinformationsgesetz