Verbraucherinformationsgesetz (VerbIG) (G-SIG: 14019915)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F030 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung des freien Zugangs der Verbraucher zu den bei Behörden vorhandenen Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Schaffung des Amts eines Bundesbeauftragten für den Zugang zu Verbraucherinformationen, Wahrnehmung der Aufgaben vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Veröffentlichung eines verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung alle zwei Jahre. Es entstehen im Vorhinein nicht zu quantifizierende Kosten für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Verbraucherinformationsgesetz (VerbIG)); Regelungen zur Ermessensausübung und zur Nutzung für die Verbraucherinformation relevanter Daten; Datennutzungsgesetz - DNG - als Art. 2 der Vorlage. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbraucherschutz/Freier Zugang der Verbraucher zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände * Lebensmittel/Freier Zugang der Verbraucher zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände * Bundesbeauftragter für den Zugang zu Verbraucherinformationen/Schaffung des Amts eines Bundesbeauftragten für den Zugang zu Verbraucherinformationen * Bericht der Bundesregierung/Vorlage eines verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung alle zwei Jahre * Datennutzungsgesetz/ Datennutzungsgesetz - DNG - als Art. 2 Verbraucherinformationsgesetz