Verbraucherinformationsgesetz umgehend überarbeiten
<span>Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes: Verbraucherschutz und Transparenz als Gesetzeszweck, Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf alle gewerbsmäßig angebotenen Produkte und Dienstleistungen, individueller Auskunftsanspruch auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen, eindeutige Definition der Ausnahmen vom Auskunftsanspruch, beim Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses Notwendigkeit der Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Informierung der Öffentlichkeit bei Nichtbeachtung hygiene- oder lebensmittelrechtlicher Vorschriften, zur Verfahrensabkürzung Umgestaltung der gesetzlichen Fristen in Maximalfristen, kostenfreie Informationszugänge für Verbraucher, bei Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften Auskunftskostenerstattung durch den Verursacher</span>