Verbraucherinformation über Fluggastrechte, Evaluierung der Durchsetzung von Fluggastrechten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sagt die Bundesregierung zu Zahlen der Europäischen Kommission, wonach lediglich ein Drittel der in der EU Reisenden einmal etwas von ihren Rechten als Fluggast „gehört“ hat und zu den Zahlen der Stiftung Warentest, dass in Deutschland 86 Prozent der Fluggäste nicht durch die Fluggesellschaften informiert werden, und wie bewertet die Bundesregierung dies im Zusammenhang mit der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in Verspätungen, Annullierungen, Fällen von Nichtbeförderung oder Herabstufung geeignete Parameter für eine Evaluation der Rechtsdurchsetzung von Fluggastrechten, und wenn ja, wann plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des § 12 des Luftverkehrsstatistikgesetzes?