Verbraucherdarlehensverträge mit zu niedrigem effektiven Jahreszins
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbraucherdarlehensverträge, deren effektiver Jahreszins fälschlicherweise zu niedrig ausgewiesen wurde, bei denen die Rechtsfolge des § 494 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) jedoch nicht greift, weil das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal eines vertraglichen Zinssatzes über dem gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB nicht gegeben ist, und wie will die Bundesregierung möglichem Missbrauch dieser Rechtslage begegnen?