Verbraucher beim Telemediengesetz nicht übergehen (G-SIG: 16011371)
Bestrafung der Zusendung unerwünschter Werbung als Ordnungswidrigkeit, Zuständigkeit der Verfolgung bei der Bundesnetzagentur, Kennzeichnungspflicht für unerwünschte Mail (Spam), keine Kopplung von Dienstenutzung mit der Angabe persönlicher Daten, keine proaktiven Überwachungspflichten für Suchmaschinenanbieter, sondern Handlungspflicht erst ab Inkenntnissetzung über Rechtsverletzungen angebotener Links, Einschränkung der Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis, strafrechtliche Sanktionierung der Aushorchung von Zugangsdaten und Passwörtern (Phishing)