Verbot von durch Wertpapierleihe gedeckten Leerverkäufen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen des Short-Sales-Verbotes auch durch Wertpapierleihe gedeckte Leerverkäufe sowie den Kauf von naked puts long zu untersagen, und unter welchen Voraussetzungen würde sie (oder die direkt zuständige Institution) ein entsprechendes Verbot beabsichtigen (bitte jeweils begründen)?