Verbot von Click and Collect-Angeboten im stationären Einzelhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung ausgehend von der Aussage des Parlamentarischen Staatsekretärs Thomas Bareiß vom 28. August 2020 "Jetzt geht es auch darum, wie der Einzelhandel mittel- und langfristig widerstandsfähiger wird und künftige Herausforderungen, wie zum Beispiel die immer stärker werdende Digitalisierung und den Strukturwandel, bewältigt." (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/2 0200824-bareiss-stehe-im-engen-dialog-mit-hdeum-einzelhandel-fit-fuer-die-zukunft-zu-machen.html) zu dem Verbot von "Click & Collect"-Angeboten (online oder telefonische Bestellung und anschließende kontaktlose Abholung im Geschäft) im stationären Einzelhandel in einigen Bundesländern (darunter Thüringen und Sachsen), hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit sowie der Gewinneinbußen der Unternehmen, und inwieweit wurden durch den Förderschwerpunkt "Mittelstand-Digital" Projekte zur Umsetzung, von "Click & Collect"-Angeboten gefördert (bitte um Auflistung seit 2015)?