Verbot von auf Kinder zielende Werbemaßnahmen der Bundeswehr
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 25. Februar 2014, sämtliche auf Kinder zielende Werbemaßnahmen der Bundeswehr zu verbieten ("prohibit all forms of advertising campaigns for the German armed forces that target children"), insbesondere hinsichtlich ihrer bisher im Jugendmarketing unternommenen Werbeanstrengungen wie "Bw-Beachen", Kooperationen mit der Jugendzeitschrift "Bravo", der Homepage "treff.bundeswehr.de", Einsätzen von Jugendoffizieren und Karriereberatern an Schulen usw., und wie begründet sie diese Schlussfolgerungen?</p>