Verbot sogenannter Konversionstherapien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Forderungen (insbesondere die Nummern 1 und 2) aus den zehn Schwerpunktsetzungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld aus dem Abschlussbericht, der die Ergebnisse der zwei Kommissionssitzungen zum Fachaustausch zum geplanten gesetzlichen Verbot sog. "Konversionstherapien" im Mai und Juni 2019 zusammenfasst (bitte erläutern), und bis wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Verbot sog. "Konversationstherapien" vorlegen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konversionstherapie/190830_Abschlussbericht_BMH.PDF)?