Verbot eines Abstellens von Gefahrgut-Güterzügen in Wohngebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG auffordern, das Abstellen von Gefahrgut-Güterzügen in Wohngebieten zum Schutz der Bevölkerung gemäß der Umsetzung der gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 der Drehung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter – RID) zu unterlassen, und hat die Deutsche Bahn nach Einschätzung der Bundesregierung im Fall eines am 4. Februar 2019 abgestellten Zuges mit Gefahrgütern in Efringen-Kirchen (www.verlagshaus-jaumann.de/ inhalt.efringen-kirchen-erneut-gefahrgutzug-am- bahnhof-abgestellt.27bb3b63-9bd6-420a-99ea-5 d73b5005f56.html) gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen?