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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-80761

Verbot des Vereins "Hells Angels MC Bonn"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die Darstellung in der Zeitschrift &quot;Bikers News&quot; 01/17 (S. 14) zu, dass im Bundesministerium des Innern zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verbotsverfügung gegen den &quot;Hells Angels MC Bonn&quot; im September 2016 nicht bekannt war, dass der zu verbietende Verein bereits nach Aufhebung seines vorherigen Verbots durch den Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz offiziell seine Auflösung bekannt gegeben hatte (Bikers News 11/16, S. 28), und was sind die Rechtsfolgen des Verbots einer Vereinigung, die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zum Zeitpunkt des Verbots nicht mehr bestand (beispielsweise hinsichtlich Kennzeichenverbot, Verbot von Ersatzorganisationen, Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen, Vermögenswerten etc.)?