Verbot des Sturm 18 e. V.
Hauptfaktoren für das Vereinsverbot, Durchsuchungsmaßnahmen, Waffenfunde; Betätigungsfelder des "Sturm 18 e. V.", Ortsgruppen und Mitglieder; Kontakte in andere Bundesländer, zum NSU bzw. dessen Unterstützerkreis, in Gefängnisse, zur NPD oder anderen rechtsextremen Parteien, zur "Oldschool Society", zu "Combat 18" und zu Sicherheitsunternehmen (Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften); V-Personen; Befassung durch die Gemeinsamen Terrorabwehrzentren GETZ/GAR der Sicherheitsbehörden<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)