Verbot des Pflügens von Ackergrundstücken in der Gemeinde Forchheim
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das auf der Gemarkung der Gemeinde Forchheim im Kaiserstuhl geltende Verbot (gemäß der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Verbindung mit der Erosionsschutzverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg) des für den Kartoffelanbau notwendigen Pflügens von Ackergrundstücken, nicht vor dem 15. Januar eines Jahres zu pflügen um einen Monat vorzuverlegen auf den 15. Dezember eines Jahres?