Verbot des Handels mit menschlichen Gebeinen aus der Kolonialzeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht vor dem Hintergrund der Panorama-Recherche vom 8. Oktober 2024 mit dem Titel "Handel mit Menschenschädeln aus der Kolonialzeit" (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2024/Handel-mit-Menschenschaedeln-aus-der-Kolonialzeit-unser-verdraengtes-Erbe-,handelmitmenschenschaedeln100.html) aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Daten über das Ausmaß des Handels mit menschlichen Gebeinen in Deutschland zu sammeln und spezielle gesetzliche Reglungen zu schaffen, die den Handel verbieten, so wie es sich die Bundesregierung in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 21/1238 zu prüfen vorbehalten hat?