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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-261070

Verbot des Fungizids Mancozeb

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verbot des Fungizids Mancozeb, das am 23./24. März 2020 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermitteln (SCoPAFF) in Brüssel diskutiert wird (https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/do cs/sc_phyto_20200323_pp1_agenda.pdf), und wäre es nach geltendem EU-Recht überhaupt zulässig, einen Pestizid-Wirkstoff wie Mancozeb, der vom Komitee für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 15. März 2019 als "reproduktionstoxisch" (Gefahrenkategorie 1B) und "vermutlich krebserregend" eingestuft wurde (https://echa.europa.eu/documents/10162/6ea48bca-63ef-2999-1f1f-4ac1278d 7b60) und für den die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) insgesamt vier relevante Datenlücken und sechs kritische Problembereiche im Hinblick auf die menschliche Gesundheit sowie wild lebende Organismen identifiziert hat (www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/5755Prozent20Prozent20sanitised_APPL.pdf), erneut für die Verwendung in der EU zu genehmigen?