Verbot der Verwendung von Amalgam im Rahmen der Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung es ein, im Rahmen der Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten bezüglich des Vorschlags der Kommission zur Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber (COM(2016) 42 final und COM(2016) 42 final ANNEX 1), dort ein generelles Verbot der Verwendung von Amalgam oder zumindest ein Verbot der Verwendung von Amalgam für Milchzähne zu integrieren, und wie würde ein Verbot sich nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Abrechnungen der Krankenkassen auswirken?