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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-305243

Verbot der Sender Russia Today und Sputnik durch die EU

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu dem Verbot von Russia Today oder Sputnik durch die EU im EURaum und damit nach meiner Auffassung entgegen Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) auch der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/8347 explizit ausweist, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darlegen, dass in Deutschland die Vorzensur, als die Vorschaltung eines präventiven Verfahrens staatlicher Behörden zur Veröffentlichung eines Werkes (in diesem Falle Artikel, Videos) durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG verboten ist, und legt die Bundesregierung die Rechtsprechung des BVerfG so aus, dass damit auch Gesetze gemeint sind, welche finanzielle Anreize oder Strafen beinhalten, wenn gewisse Inhalte auf Basis auslegbarer Begriffe wie "Hassrede" oder "Desinformation" durch Medien- oder Internetunternehmen nicht gelöscht würden, was meines Erachtens letztendlich ein ökonomisch präventives Verhalten induzieren kann, im Zweifel präventiv zu viel zu löschen?