Verbot der Haltung wildlebender Tierarten im Zirkus
Verabschiedung einer Rechtsverordnung gemäß Tierschutzgesetz zum Verbot des Haltens von Tieren wildlebender Arten im Zirkus, insb. für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde; Festschreibung einer Übergangsfrist für bereits vorhandene Tiere unter Berücksichtigung ihrer Lebensdauer