Verbot der Haltung wild lebender Tierarten in Zirkussen
Vorlage einer Rechtsverordnung zum Haltungsverbot, Regelungen betr. fester Quartiere für an wechselnden Orten zur Schau gestellter Tiere sowie Haltungsanforderungen in einer Rechtsverordnung gem. § 2 Tierschutzgesetz, Überführung vorhandener Tiere innerhalb von 3 Jahren in stationäre Einrichtungen (geförderte Zoos), umgehende Entfernung von Tieren mit Verhaltensstörungen und Krankheiten sowie Vorhaltung von Kapazitäten in Auffangstationen, Festlegung einer Kontrollbehörde aufgrund negativer Erfahrungen mit dem Zirkusregister