Verbot der Haltung oder Einfuhr giftiger Tierarten nach dem Chemikaliengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Tierarten hat die Bundesregierung von der Ermächtigungsgrundlage des § 18 des Chemikaliengesetzes zum Erlass einer Rechtsverordnung, mit der die Haltung oder Einfuhr bestimmter giftiger Tierarten verboten werden kann, Gebrauch gemacht, und für welche Tierarten plant sie, eine entsprechende Verordnung zu erlassen?