Verbot der Durchführung von Präsenzunterricht nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, ob nach Maßgabe des § 28b Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes das in Abhängigkeit vom örtlichen Inzidenzwert geltende Verbot, Präsenzunterricht durchzuführen, auch für solchen Unterricht gilt, den außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nicht in geschlossenen Räumen, sondern unter freiem Himmel anbieten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?