Verbot der Dividendenausschüttung durch die Beteiligung des Bundes an der CureVac AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die staatliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der CureVac AG zu einem Verbot der Dividendenausschüttung bei diesem Unternehmen führen, wie dies auch bei den Corona-Hilfskrediten der KfW Voraussetzung ist, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die unterschiedlichen Bedingungen bei Direktbeteiligung und Hilfskrediten?