Verbot bleihaltiger Schrot-, Büchsen- und Flintenlaufgeschosse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Landesregierung Thüringen, dass das Verbot von bleihaltigen Schrot-, Büchsen- und Flintenlaufgeschossen im Kompetenzbereich der Länder liegt und nicht in dem des Bundes (vgl. die Antworten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft auf die Fragen 1 und 2 auf Drucksache 6/5519 des Thüringer Landtages; bitte begründen und Rechtsgrundlage nennen)?