Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z. in Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Informationen liegen der Bundesregierung zum Verbleib des deutsch-syrischen Doppelstaatlers M. H. Z. vor, in dessen Fall sie nach eigenem Bekunden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10606) mehrfach bei der syrischen Regierung interveniert hat?