Verbleib der Mittel aus dem Bundesprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" bei unvollständiger Ausschöpfung durch die Antragsteller
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fließen die von BMW (Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft), der Daimler AG und VOLKSWAGEN AG in das Bundesförderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" im Rahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft" (Bundestagsdrucksache 19/3234) eingezahlten 250 Mio. Euro in Teilen an die Hersteller zurück, wenn das Programm von den möglichen Antragstellern nicht ausgeschöpft wird, und falls ja, wie sieht die Vereinbarung mit den PKW-Herstellern konkret dazu aus?