Verbindliche Umsetzung des Zugangs der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märkten der Industriestaaten in der laufenden Welthandelsrunde und durch den Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Schritte wird die Bundesregierung in der EU und mit der EU unternehmen, um nach der 7. WTO-Ministerkonferenz in Genf den Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde voranzutreiben und die Vereinbarungen von Hongkong 2005 insbesondere über den vollständigen Abbau der Agrarexportsubventionen bis 2013, den zoll- und quotenfreien Zugang der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märkten der Industrieländer und den erleichterten Zugang der Entwicklungsländer zu Präparaten gegen Massenepidemien verbindlich umzusetzen?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung im Falle des Scheiterns eines Gesamtabschlusses der laufenden Welthandelsrunde an den in Hongkong vereinbarten Zugeständnissen an die Entwicklungsländer festhalten (z. B. Abbau der Agrarexportsubventionen bis 2013, Aid-for-Trade-Paket)?</span>