Verbindliche Ausgestaltung eines Mindestlohns in der Weiterbildungsbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist für die Weiterführung des Verfahrens zur Verordnung eines Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche zwingend ein von den Tarifparteien der Weiterbildungsbranche neu gestellter Antrag nötig, oder könnte die Bundesregierung theoretisch dem bereits gestellten Antrag nach reichlicher Überlegung stattgeben und den Mindestlohntarifvertrag für alle Beschäftigten der Branche verbindlich erklären?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es auf dem von der Bundesagentur für Arbeit gesteuerten Weiterbildungsmarkt im Rechtskreis des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch Dumpingkonkurrenz gibt und deswegen ein Mindestlohn rein inhaltlich sinnvoll bzw. notwendig ist?