Verbesserungen bei der Strafverfolgung von Folter in Aserbaidschan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Kritik des VN-Antifolterausschusses in seinen Concluding Observations zum Staatenbericht Aserbaidschans vom 8. Dezember 2009 (CAT/C/ AZE/CO/3), dass in Aserbaidschan Folter nicht rechtlich verfolgt werde und deswegen eine Kultur der Straflosigkeit sich entwickeln könne (Abschnitt C.3), weiterhin gerechtfertigt ist, oder hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Situation in Aserbaidschan hinsichtlich der Strafverfolgung von Folter und unmenschlicher Behandlung durch Sicherheitskräfte gebessert?