Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (G-SIG: 11003197)
Haftung der Produzenten für Entwicklungsrisiken, Einbeziehung unverarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte in die Produkthaftung, Streichung der Haftungshöchstgrenze für Personenschäden, Einschränkung der Selbstbeteiligungsklausel, Gewährung von Schmerzensgeld und Beweiserbringung durch "überwiegende Wahrscheinlichkeit"