Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2019 gegen Attac Deutschland, der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts nachzukommen, und inwiefern gehört dazu beispielsweise die Erweiterung der Gemeinnützigkeitszwecke (bitte ggf. genauer darlegen)?