Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch die Einführung der Gefährdungsbeurteilung seitens des Arbeitgebers sowie weiterer Handlungsbedarf
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Hat die Einführung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber in den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes, auf deren Grundlage der Arbeitgeber die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen hat, nachweislich zu einer Verbesserung des Arbeitsund Gesundheitsschutzes geführt, und welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die Gefährdungsbeurteilung und die daraufhin getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen von den zuständigen Behörden auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden?<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung ggf., um den vorbeugenden Arbeitsund Gesundheitsschutz weiter zu verbessern?</span>