Verbesserung der Zuordnung von Corona-Infektionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden seit der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, es sei "mehr als unbefriedigend, dass das RKI nach inzwischen einem Jahr Dauer der Pandemie lediglich einen Bruchteil der Infektionen bestimmten Lebensbereichen zuordnen" könne, weswegen "gezielte Schutzmaßnahmen weiterhin kaum möglich" sein und deswegen "breitflächige Schließungen und Kontaktverbote angeordnet werden" müssten, "die erhebliche Grundrechtseingriffe und zunehmende Akzeptanzprobleme zur Folge haben" (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Februar 2021 – 13 MN 44/21 –, Rn. 41, juris), Maßnahmen durch das RKI ergriffen, um bessere Erkenntnisse zu gewinnen, und wenn ja, welche?