Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea als Bedingung für eine Kooperation in der Entwicklungspolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind konkrete Verbesserungen in der Menschenrechtslage in Eritrea für die Bundesregierung eine Bedingung für die in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 18/7211 erwähnte "eventuelle Kooperation" mit dem Land in der Entwicklungspolitik?