Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Streichung des „Sanierungsbeitrags“ (Abschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Rechnungsbetrags bei Krankenhausrechnungen für gesetzlich Krankenversicherte) ab 1.1.2008; Abschaffung der gesetzlichen Budgetierung bei der Krankenhausvergütung, stufenweiser Übergang zur monistischen Finanzierung