Verbesserung der Dokumentation bergbaubedingter Ewigkeitsschäden im Rahmen der Novellierung der Markscheider-Bergverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung die ihr vorliegenden Anträge auf Verbesserung der Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit bergbaubedingten Ewigkeitsschäden im Zuge der anstehenden Novellierung der Markscheider-Bergverordnung, die u. a. die Inhalte der durch die Bergbaubetreiber zu führenden so genannten Grubenbilder regelt?