Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung nach Ablauf der Bestimmungen des Konzeptpapiers "Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz" (www.bmel.de/SharedDocs/Downloa ds/DE/_Landwirtschaft/konzept-saisonarbeitskraefte-corona-200610.pdf;jsessionid=40C0CE313D6F88AE46CFC896144135B7.internet2851?__blo b=publicationFile&v=4) am 31. Dezember 2020, um die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft – insbesondere hinsichtlich ihrer Unterkunftssituation, die in der abgelaufenen Saison immer noch häufig durch die Unterbringung in Mehrbettzimmern und Sammelunterkünften geprägt war – durch rechtsverbindliche Regelungen zu verbessern sowie deren Gesundheitsschutz zu gewährleisten?<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die häufig den landwirtschaftlichen Saisonkräften in Rechnung gestellten Kosten für zum Beispiel Anreise, Unterkunft, Verpflegung sowie für die Vermittlung der Saisonbeschäftigung wirksam zu begrenzen (www.rbb24.de/wirtschaft/the ma/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/landwirtschaft-brandenburg-osteuropaeische-arbeitskraefte-arbeitnehmerinnen-Bauernverband-DGB.html), und dabei insbesondere eine Kostenübertragung der durch die geltenden Corona-Maßnahmen entstehenden Mehrkosten auf die betroffenen Beschäftigten zu verhindern?