Verbesserung der ambulanten neuropsychologischen Behandlung hirnverletzter Patienten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was beabsichtigt die Bundesregierung bei der ambulanten Unterversorgung in der neuropsychologischen Behandlung hirnverletzter Patienten zu unternehmen, obwohl in der stationären Rehabilitation diese Methode seit Jahren Standard ist und die wissenschaftliche Anerkennung ebenfalls unstrittig ist?<br /> <br /> Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass die Prüfung dieser Untersuchungs-und Behandlungsmethode zwecks Aufnahme in die BUB-Richtlinien (Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Absatz 1 SGB V) seit sechs Jahren andauert und sich dadurch die Situation für die Patienten verschlechtert hat, anstatt dem bekannten Missstand Abhilfe zu leisten?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Aufnahme der ambulanten neuropsychologischen Behandlung in die BUB-Richtlinie schnellstmöglich erfolgen sollte, und wann ist damit zu rechnen?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung diese Entscheidung beschleunigen?