Veräußerung von Mehrheitsbeteiligungen des Bundes an Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen können nach Auffassung der Bundesregierung unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen des Bundes an Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts freihändig veräußert werden, und unter welchen Voraussetzungen bedarf deren Veräußerung nach Auffassung der Bundesregierung einer vorherigen öffentlichen Ausschreibung?