Veräußerung nicht entwidmeter Eisenbahnstrecken an Verwerter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung einen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Vorteil darin, dass mit öffentlichen Mitteln erstellte, nicht entwidmete Eisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes durch Töchter der Deutschen Bahn AG nicht an andere Infrastrukturbetreiber, sondern an Gleisverwerter verkauft werden (www.br.de/nachrichten/bayern/wo-die-bahn-schon-lange-nicht-mehr-faehrt,RcFuEj7), und wenn ja, welchen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer in Artikel 87e Absatz 4 Satz 1 1. Halbsatz (www.br.de/nachrichten/bayern/wo-die-bahn-schon-lange-nicht-mehr-faehrt,RcFuEj7), des Grundgesetzes enthaltenen Gewährleistungsverantwortung für Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes, die Veräußerung nicht entwidmeter Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn AG und ihrer Töchter an Rückbauunternehmen zu unterbinden, und wenn nein, warum nicht?