Verarbeitung von Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine durch das BKA bzw. BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form werden Daten zu Mitgliedern kurdischer Vereine, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. beim Bundeskriminalamt durch regelmäßige Übermittlung des Bundesverwaltungsamtes eingehen, von diesen Behörden verarbeitet, und welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung jetzt im Hinblick auf Risiken bei Türkei-Reisen (www.tagesspiegel.de/politik/reisen-mit-risiko-die-tuerkei-haelt-mehr-als-100-deutsche-fest/28412986.html) von Mitgliedern kurdischer Vereine in Deutschland ggf. ergreifen, deren Informationen durch Weitergabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz an einen ausländischen Nachrichtendienst gelangt sein könnten (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6, 7 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1565), etwa eine Warnung der betroffenen Personen?