Verarbeitung und Bereitstellung von Positivdaten durch Wirtschaftsauskunfteien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die erheblichen Zweifel an der Verarbeitung von Positivdaten durch Wirtschaftsauskunfteien im Bereich der Energieversorgungsbranche (www.sueddeutsche.de/wirts chaft/schufa-datenpool-kritik-1.5104685) im Zusammenhang mit den Plänen von Wirtschaftsauskunfteien, wie der Schufa Holding AG, Datenpools mit dem Zweck zu erstellen, "Vielwechsler" von Stromanbietern zu identifizieren, bekannt, und falls ja, plant die Bundesregierung dagegen gesetzgeberisch vorzugehen?<br /> <br /> Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verarbeitung von Positivdaten durch Wirtschaftsauskunfteien, wie im Fall von geplanten Datenpools (vgl. Frage 40), von der alltäglichen Praxis der Wirtschaftsauskunfteien, die ebenfalls Positivdaten erfassen und verarbeiten (z. B. Abschluss von Mobilfunkverträgen und Stromverträgen oder Eröffnung eines Girokontos), oder entspricht dies bereits der aktuell gängigen Praxis der Auskunfteien?