Verantwortungsbereich der Transplantationsbeauftragten gesetzlich bundeseinheitlich festlegen
Erhöhung der Organspendenzahlen durch gesetzliche bundeseinheitliche Verfahrensregelungen für die Organentnahme im Krankenhaus, insbes. zum Beginn organprotektiver Maßnahmen bei einem möglichen Spender sowie eine würdevolle Betreuung der Angehörigen, Einrichtung einer Kontroll- und Beschwerdeinstanz