Verantwortung für Eingriffe in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes bei der geplanten Umgestaltung des Eisenbahnknotens Stuttgart 21
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Position, dass die maßgeblichen Eingriffe in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes bei der geplanten Umgestaltung des Eisenbahnknotens Stuttgart 21 nicht in der verfassungsrechtlichen Verantwortung des Bundes gemäß Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes liegen?