Verantwortung des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr
<span>Vorgaben des Bundes in Bezug auf Netzanbindung, Taktdichte und Aufrechterhaltung des Angebots im Eisenbahnpersonenverkehr, Fehlen eines Bundesgesetzes nach Maßgabe des Art. 87e GG zur Ausgestaltung der Bundesverantwortung für den Eisenbahnfernverkehr, Alternativen zum Angebot der Eisenbahnen des Bundes</span>