Verantwortung der Bundesregierung zur treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der DDR (G-SIG: 12011240)
Erhöhung des unter Treuhandverwaltung stehenden DDR-Vermögens bei Inkrafttreten der Vorfahrtsregelungen für Investitionen bereits am 3.10.1990, bei stärkerer Orientierung der Treuhandanstalt an der Sanierung bzw. dem Erhalt industrieller Kerne, bei Gewährung von Wertschöpfungszuschlägen oder Arbeitsplatzsubventionen, bei früherem Inkrafttreten bzw. Fortsetzung des Gemeinschaftsprogramms Aufschwung Ost sowie bei Marktsicherung für ostdeutsche Waren