Verantwortung der Bundesregierung für Entscheidungen in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (G-SIG: 16012066)
(Nachfrage zu Antworten auf Kleine Anfragen auf BT-Drs 16/3974 und 16/5062) Gründe für nicht mögliche Einflussnahme auf Entscheidungen der Deutsche Telekom AG trotz 32-prozentiger Bundesbeteiligung, Vereinbarkeit mit der Bundeshaushaltsordnung, Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse, Handlungsermessen im Aufsichtsrat, Rechenschafts- und Verschwiegenheitspflicht sowie Bindung an die Verfassung, gerichtliche Kontrollmöglichkeit; Einflussnahme bei weiteren Unternehmen mit Bundesbeteiligung <p> </p>