Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen bei Bestechungsversuchen ausländischer Tochtergesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass deutsche Unternehmen grundsätzlich nicht für Bestechungsversuche voll konsolidierter ausländischer Tochterunternehmen verantwortlich sind, obwohl spätestens mit der CSR-Richtlinie für börsennotierte Unternehmen eine Berichtspflicht zu Korruptionsrisiken besteht, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?