Verantwortbarkeit von Überstellungen nach Italien im Rahmen des Dublin-Systems
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems nach Italien noch für verantwortbar, nachdem der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi Flüchtlingslager in Italien mit Konzentrationslagern verglichen hat (so dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass Italien seinen Verpflichtungen nach der EU-Aufnahmerichtlinie nachkommt) und Italien zudem mit der Abschiebung von aufgegriffenen Bootsflüchtlingen direkt nach Libyen – ohne den Betroffenen zuvor die Möglichkeit eines Asylgesuchs gegeben und ohne deren Schutzbedürftigkeit und Flüchtlingseigenschaft geprüft zu haben – eindeutig gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen europäische Flüchtlingsrichtlinien verstoßen hat?</span>